Strafrecht und Verfassung

Datum: 30. bis 31.03.2012

Ort: Berlin und München

Die Tagung beleuchtet das Spannungsfeld zwischen der normativen Kraft der Verfassung und der Eigenständigkeit des Strafrechts.

Unter dem Leitmotiv der drohenden „Kolonialisierung“ des Strafrechts durch das Verfassungsrecht diskutierten rund 100 Teilnehmende, ob das materielle Strafrecht eine bloße Ausführung der Verfassung ist oder ein autonomes System bleibt. Im Fokus steht, inwiefern das Bundesverfassungsgericht durch Präzisierungsgebote (etwa bei der Untreue) in die strafrechtliche Dogmatik eingreift, welche Grenzen das Bestimmtheitsprinzip der Gesetzgebung setzt und wie die zunehmende Europäisierung nationale Strafkompetenzen unter Druck setzt.

Ziel war es, grundsätzliche Perspektiven auf das Verhältnis von Strafrecht und Verfassung zu erarbeiten, indem die „kargen Schlösser“ der Verfassungsprinzipien – wie Schuld und Verhältnismäßigkeit – durch strafrechtliche Dogmatik mit Leben gefüllt werden.

Das Organisationsteam


Beatrice Brunhöber

Katrin Höffler

Johannes Kaspar

Tobias Reinbacher

Moritz Vormbaum