Grundlagen und Grenzen des Strafrechts

Datum: 16. bis 17.11.2013

Ort: Frankfurt a.M.

Die Tagung beleuchtet das Spannungsfeld zwischen staatlichem Strafanspruch, präventiver Gefahrenabwehr und individuellen Freiheitsrechten.

Aktuelle Debatten um die Kriminalisierung im Vorfeld von Straftaten, die Legitimität der Sicherungsverwahrung oder die europarechtlichen Grenzen des nationalen Strafanwendungsrechts werfen die zentrale Frage auf, wie weit der Staat in die Rechte seiner Bürger eingreifen darf. Im Fokus steht, inwiefern das Verhältnismäßigkeitsprinzip als universelle Schranke dient, welche Rolle kriminologische Fakten bei der Risikosteuerung spielen und wie eine „re-rationalisierte“ Strafrechtswissenschaft die Grundlagen staatlichen Strafens neu bestimmen kann.

Ziel war es, grundsätzliche Perspektiven auf die Grundlagen und Grenzen des Strafens zu erarbeiten, indem diese Themen aus dogmatischen, verfassungsrechtlichen und kriminologischen Blickwinkeln diskutiert werden.

Das Organisationsteam


Martin Asholt

Milan Kuhli

Sascha Ziemann

Denis Basak

Marc Reiß

Susanne Beck

Nina Nestler